auf CHF 4'585.00 belaufen. Die Hotelkosten für zwei Wochen Ferien in jene Destinationen beliefen sich somit auf min destens CHF 10'500.00 bis CHF 12'000.00 für ein Zimmer der eher einfachen Kategorie. Selbstverständlich habe die Klägerin in guten Zeiten nur in Suiten logiert. Die Klägerin sei es sich somit gewohnt, mindestens ein- bis zweimal jährlich Reisen nach New York oder AI.________ zu machen und First Class zu fliegen und zehn Tage bis zwei Wochen Ferien in jenen Destinationen zu machen. Bereits die Flugkosten für diese Destinationen zweimal pro Jahr müssten auf CHF 17'000.00 veranschlagt werden.