Entsprechende Kosten für ein Hotelzimmer der gehobenen Klasse würden in ganz Europa anfallen. In den Jahren 2007 bis 2009 hätten die Parteien insgesamt CHF 20'751.00, EUR 128'810.51 und USD 29'455.99 für Ferienreisen ausgegeben, worin auch Auslagen für die Tochter I.________ enthalten sein könnten. Unter Beachtung eines damaligen Euro- und Dollarkurses von 1,5 würden sich gesamthafte Reisekosten von CHF 204'119.99 für die Jahre 2007 bis 2009 ergeben. Die Parteien seien jeweils First Class nach New York oder AI.________ geflogen. Die Klägerin schätze die Kosten für einen First Class Flug für die ganze Familie nach AI.