__ ein Chalet gebaut. Es handle sich um ein sehr exklusiv ausgestattetes Saanenhaus. Die Klägerin habe sich häufig an den Wochenenden und mindestens zwei- bis dreimal pro Jahr eine Woche im Ferienhaus aufgehalten. Die Miete des Hauses werde mit CHF 4'500.00 bis CHF 6'000.00 pro Monat veranschlagt. Sollte man der Klägerin für die Wochenenden sowie für mindestens zwei bis vier Ferienwochen in den Bergen insgesamt zwei Monate pro Jahr zugestehen, so hätte sie heute allein für die Unterkunft mindestens CHF 20'000.00 pro Jahr zu bezahlen, wenn sie die Ferienwohnung bloss monatsweise und nicht das ganze Jahr mieten würde.