6.1.2.9 Ferien inklusive Ferienwohnung: Unter dieser Position macht die Klägerin gerundet CHF 7'500.00 pro Monat geltend. Sie führt dazu aus, die Parteien hätten seit Beginn der Ehe eine Ferienwohnung in Y.________ gehabt, in der sie sich an den Wochenenden und in den Sportferien häufig aufgehalten hätten. Einige Jahre später hätten die Parteien in Y.________ Land erworben und darauf ein Ferienhaus erstellt. Indem das Ferienhaus sowie die Ferienwohnung in Y.________ nach dem Erbvorbezug nicht mehr den Verhältnissen entsprochen hätten, hätten sie im mondänen O.________ ein Chalet gebaut.