Die hohen Reparaturkosten des Audi A4, welcher bereits rund 300'000 Kilometer aufwies (KB 206 f.), können aufgrund der Neuwertigkeit des Audi SQ5 nicht in der entsprechenden Höhe berücksichtigt werden. Ermessensweise ist bei der Klägerin von Reparatur- bzw. Unterhaltskosten von jährlich CHF 3'000.00 auszugehen, was monatlich CHF 250.00 ergibt. Nicht zu berücksichtigen ist eine Kilometerentschädigung von CHF 900.00 für jährlich gefahrene 60'000 Kilometer. Wie die Klägerin selber ausführt, wurde ihr Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 20'000 oder – wenn dieser Stand bis dahin noch nicht erreicht war – nach zwei Jahren ersetzt.