Die Motorfahrzeugversicherung für den Audi A4 der Klägerin, welcher mittlerweile ersetzt werden musste, betrug CHF 231.00, die Verkehrssteuer CHF 39.00 pro Monat (KB 208 f.). Mangels Nachweis höherer Kosten für den neuen Audi SQ5, welcher angeblich geleast ist, ist auf die Belege betreffend den Audi A4 abzustellen. Die hohen Reparaturkosten des Audi A4, welcher bereits rund 300'000 Kilometer aufwies (KB 206 f.), können aufgrund der Neuwertigkeit des Audi SQ5 nicht in der entsprechenden Höhe berücksichtigt werden.