6.1.2.6 Versicherungen: Die Klägerin macht weiter Versicherungsprämien von monatlich CHF 165.00 geltend und führt dazu aus, die Hausratversicherung bei der AY.________ sei für CHF 653.75 abgeschlossen worden, was monatliche Spesen von CHF 55.00 verursache. Sollte die Klägerin wieder über einen standesgemässen Haushalt verfügen, so würden die Kosten wieder bei CHF 165.00 liegen, wie dies im Berner Eheschutzurteil angenommen worden sei (Beilage 110 S. 48). Der Beklagte wendet ein, die von der Klägerin geltend gemachten Auslagen für die Hausratversicherung seien übersetzt und somit nicht zu berücksichtigen (Beilage 17 S. 40).