Der Beklagte entgegnet, die Pauschale für Telekommunikation betrage nicht CHF 160.00, sondern CHF 100.00. Erst recht überhöht seien die von der Klägerin geltend gemachten CHF 200.00, zumal für einen viel tieferen Betrag ein Abonnement gelöst werden könne, welches unbeschränktes Telefonieren einschliesse (Beilage 117 S. 91).