Inwiefern bei ihr sodann monatliche Auslagen von CHF 400.00 für Brillen zu berücksichtigen wären, ist nicht nachvollziehbar. Unter Annahme eines neuen Brillenkaufes alle zwei Jahre sind im Bedarf der Klägerin monatliche Auslagen von CHF 95.00 (CHF 2'262.00 / 2 /12) zu berücksichtigen.