6.1.2.4 Brillenspesen: Die Klägerin macht Auslagen für Brillen von monatlich CHF 400.00 geltend und führt hierzu aus, dass sie – insbesondere beim Autofahren – auf eine Brille angewiesen sei, wobei sie Variluxgläser benötige. Darüber hinaus brauche sie eine separate Lesebrille. Die letzte Brille habe sie bei AV.________ für CHF 2'262.00 gekauft. Wenn die Klägerin die entsprechenden Mittel wie früher hätte, so würde sie jedes Jahr eine neue Brille sowie eine neue Sonnenbrille kaufen (Beilage 110 S. 50; Beilage 149 S. 10).