Den von der Klägerin eingereichten Unterlagen lässt sich entnehmen, dass die monatliche Krankenkassenprämie nach KVG und VVG rund CHF 700.00 pro Monat beträgt (KB 201). Im Jahr 2013 hatte die Klägerin zudem Gesundheitskosten von insgesamt CHF 761.15 zu bezahlen, welche nicht von der Krankenversicherung gedeckt waren. Im Jahr 2012 betrug der von der Klägerin zu tragende Anteil CHF 123.10, im Jahr 2011 CHF 549.90, im Jahr 2010 CHF 528.45 und im Jahr 2009 CHF 367.05 (KB 200). Dies ergibt durchschnittliche, nicht von der Krankenversicherung gedeckte Gesundheitskosten von CHF 466.00 pro Jahr bzw. CHF 39.00 pro Monat.