Demgegenüber wendet der Beklagte ein, die von der Krankenkasse nicht gedeckten Gesundheitskosten könnten schon rein theoretisch nicht CHF 9'124.55 betragen. Sodann habe Zumba nichts mit ungedeckten medizinischen Kosten zu tun; hierbei handle es s ich um Kosten für ein Hobby, welche im Grundbetrag enthalten seien (Beilage 117 S. 32 und 90).