CHF 8'502.40, im Jahr 2011 CHF 8'954.10, im Jahr 2010 CHF 8'345.35 und im Jahr 2009 CHF 7'730.00 betragen. Wie aus den eingereichten Belegen hervorgehe, seien die Gesundheitskosten der Klägerin in den Jahren 2011 bis 2013 höher gewesen als im Jahr 2009. Es seien ihr deshalb mindestens CHF 760.00 im Bedarf einzusetzen. Die monatliche Prämie im Jahr 2015 betrage CHF 708.00 (Beilage 110 S. 49 f.; Beilage 149 S. 10).