Die Klägerin bewohnt seit dem 1. Juli 2013 eine 189 m 2 umfassende 5½-Zimmer-Wohnung mit Doppelgarage im 1. Obergeschoss in S.________, wofür sie monatlich CHF 5'500.00 (inkl. Heizkosten, Aufbereitung Warmwasser, Kaltwasser, Lift, Betriebsgebühren ARA, KVA, Kanalisation, Objektversicherungen und Gartenunterhalt) bezahlt (KB 128 und 189). Diese Wohnung entspricht – entgegen den Ausführungen der Klägerin – aufgrund ihrer Grösse und Lage dem ehelichen Standard.