Bei dieser Wohnung handle es sich nicht um ein Objekt, das dem bisherigen Standard entspreche. Die Klägerin habe monatliche Energiekosten von durchschnittlich CHF 72.00. Wenn sie jedoch ein Eigenheim beziehe, hätte sie sämtliche Nebenkosten selber zu tragen. Es rechtfertige sich somit, der Klägerin für das Wohnen einen Betrag von monatlich CHF 6'000.00 (inkl. Wohnnebenkosten von CHF 500.00) anzurechnen (Beilage 110 S. 46).