Das ganze Haus sei mit edlen Corbusierfarben, italienischen Designermöbeln sowie Vorhängen aus Rohleinen ausgestattet worden. Das ganze Haus sei auch mit exklusiven Bodenbelägen, z.B. im Hochparterre mit sogenannten Burgundersteinen aus Frankreich, belegt worden. Die Klägerin habe das Haus auch immer mit frischen Blumen geschmückt. Im ersten Stock habe sich das Schlafzimmer der Parteien befunden, das mit einem separaten Ankleideraum und Bad versehen gewesen sei. Sowohl der Ankleideraum als auch die Badezimmer seien von einem Schreiner nach Vorgaben massgefertigt worden.