CHF 21.00 Osteopath; CHF 115.00 Fitness; CHF 300.00 Garten/Blumen; CHF 100.00 Zeitschriften/Bücher; CHF 500.00 Haushaltshilfe; CHF 100.00 Zahnarzt [inkl. Vorsorge]; CHF 200.00 Hygiene- und Kosmetikartikel; CHF 50.00 Sport). Allfällige ungedeckte Gesundheitskosten werden nachfolgend unter der Position "Gesundheitskosten" abgehandelt. Die von der Klägerin zweimal geltend gemachten Fitnesskosten sind im Grundbedarf berücksichtigt und können nicht in einer separaten Position "Fitnessstudio" nochmals geltend gemacht werden.