Ebenfalls nicht belegt seien die Positionen Zeitschriften/Bücher, Hygieneartikel und Kosmetikartikel. Die unter dem Titel Dentalhygiene/Zahnarzt geltend gemachten Kosten von angeblich CHF 500.00 pro Monat seien lediglich durch eine Rechnung von CHF 135.00 belegt, welche sich auf eine Behandlung beziehe, die mutmasslich einmal jährlich anfalle. Zahnarztkosten auf Vorrat und ohne konkreten Anlass könnten nicht geltend gemacht werden. Ungedeckte Arztkosten würden bei einer Krankenkassenprämie von CHF 700.00 kaum anfallen. Zumba habe nichts mit ungedeckten medizinischen Kosten zu tun.