Die Rechnungen des Osteopathen würden sich nur über eine kleine Zeitspanne erstrecken und keine monatlichen Kosten von CHF 100.00 nachweisen. Anerkannt seien die Kosten für das Fitness von monatlich CHF 115.00. Richtig sei auch, dass die Parteien Haushaltshilfen sowie Gärtner beschäftigt hätten, da dies aufgrund der Grösse des Hauses notwendig gewesen sei, wobei der von der Klägerin geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand bestritten werde.