Es sei gerichtsnotorisch, dass mit dem Alter zusätzliche Zahnbehandlungen erforderlich seien. Damit die Klägerin auch angemessene Rückstellungen für Zahnbehandlungen machen könne, seien ihr monatlich CHF 200.00 im Bedarf einzusetzen. Für Markenprodukte im Hygiene- und Kosmetikbereich rechne sie mit CHF 100.00 bis CHF 200.00 pro Monat. Nebst der Franchise würden ihr ungedeckte Kosten für Medikamente anfallen, die sie auf insges amt CHF 100.00 pro Monat schätze. Für sonstigen Sport (ausser Fitnessstudio) rechne sie mit CHF 200.00 pro Monat, z.B. für die Bezahlung von Skiliften, Yogakursen etc.