125 ZGB einen monatlichen indexierten Unterhaltsbeitrag von CHF 50'000.00 sowie ab Eintritt ins ordentliche AHV-Alter von mindestens CHF 37'700.00 abzüglich allfälliger Vermögenserträge zu bezahlen. Demgegenüber beantragt der Beklagte, er sei zu verurteilen, der Klägerin bis Mai 2018 monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 3'000.00 zu leisten.