_ vom 29. September 2000 bis zur Barauszahlung am 23. Februar 2006 war, lässt sich den Akten nicht direkt entnehmen. Daraus geht lediglich hervor, dass der Zins im Jahr 2000 2,5 %, im Jahr 2002 2 % und im Jahr 2003 1,5 % betragen hat (KB 24; BB 17). Fest steht jedoch, dass der Beklagte vom 29. September 2000 bis zum 23. Februar 2006, mithin während rund 5,5 Jahren, einen Zins von gesamthaft CHF 106'219.00 erwirtschaftet hat (CHF 1'105'252.00 ./. CHF 999'033.00), was einem jährlichen Zinsbetrag von CHF 19'313.00 und einem durchschnittlichen Zinssatz von 1,7 % entspricht (CHF 19'313.00 / CHF 1'105'252.00 x 100).