F.________ vom Alleineigentum der Klägerin ins Alleineigentum des Beklagten ist das Grundbuchamt AL.________ anzuweisen, das Grundstück F.________ auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsentscheids mit allen darauf lastenden Rechten und Pflichten ins Alleineigentum des Beklagten zu übertragen. Die daraus entstehenden Kosten und Gebühren sind ermessensweise dem Beklagten als heute bereits wirtschaftlichem Eigentümer aufzuerlegen.