Die AJ.________Limited, mit Sitz in AI.________, wurde am 4. Oktober 2005 durch die N.________Limited in X.________ mit einer Kapitaleinlage von SGD 1.00 gegründet. Im Jahr 2006 erhöhte die N.________Limited die Kapitaleinlage um SGD 49'999.00 (entspricht total CHF 37'500.00; vgl. Beilage 84 S. 8 und Anhang 1 [Organigramm L.________Limited Gruppe]). Indem die Kapitaleinlage in die AJ.________Li- mited von der N.________Limited stammt, welche im Eigengut des Beklagten liegt, ist die AJ.________Limited ebenfalls dem Eigengut des Beklagten zuzuweisen. Etwas anderes wird denn auch von den Parteien nicht geltend gemacht (vgl. Beilage 110 S. 40).