4.8.1 Die Klägerin verfügt unbestrittenermassen über kein Eigengut (Beilage 15 S. 46; Beilage 17 S. 21 und 45; Beilage 110 S. 40; Beilage 117 S. 18). Insofern stellen die von der Klägerin auf dem Sparkonto (Konto-Nr. .________) bei der H.________, dem Privatkonto Bonviva Silver (Konto-Nr. .________), dem Sparkonto (Konto-Nr. .________) sowie dem Säule 3a-Vorsor- gekonto (Konto-Nr. .________) bei der T.________ angesparten Aktiven von insgesamt CHF 250'121.80 Errungenschaft dar. Auch ihre Ersatzforderung ordnet die Klägerin ihrer Errungenschaft zu, womit die Forderung der Klägerin nach Art.