4.5.1 Nicht strittig ist, dass zum Vermögen des Beklagten am 1. August 2009 die drei in X.________ domizilierten Gesellschaften L.________Limited, M.________Limited und N.________Limited sowie die in AI.________ ansässige AJ.________Limited gehörten (Beilage 15 S. 49 ff.; Beilage 84 S. 8 ff.; Beilage 117 S. 14). 4.5.2 Der Beklagte anerkennt im Weiteren, am Stichtag bei der H.________ (Fiscalife-Nr. .________) über ein Säule 3a-Guthaben von CHF 49'349.53 verfügt zu haben (Beilage 150 S. 8; BB 36).