4.4.2.3 Was die von der Klägerin geltend gemachte Investition von CHF 40'000.00 in Möbel des Beklagten betrifft, ist den Akten zu entnehmen, dass auf dem Sparkonto der Klägerin bei der H.________ (Konto-Nr. .________, vgl. oben E. 4.4) monatlich Salärzahlungen aus Repräsentationstätigkeiten der Klägerin in den beklagtischen Betrieben eingegangen sind (vgl. hinten E. 6.2.3). Diesem Sparkonto wurden am 6. August 2004 CHF 40'000.00 belastet und gleichentags wurde dem Kontokorrentkonto der Klägerin bei der H.________ (Konto- Nr. .________) seitens der Klägerin der Betrag von CHF 40'000.00 gutgeschrieben (KB 166 f.).