Die Klägerin habe per Stichtag (1. August 2009) über ein Vermögen von CHF 252'327.70 verfügt, das unbestritten Errungenschaft darstelle. Die aus einem Konto Säule 3a bestehende Errungenschaft des Beklagten habe per Stichdatum CHF 49'349.53 betragen. Ausdrücklich Seite 17/69