Sie beantrage die güterrechtliche Ausgleichszahlung Zug-um-Zug mit der Übertragung der Liegenschaft F.________. Das sei dann der einzige Vermögenswert, den der Beklagte in der Schweiz besitze und zur Sicherung der Forderung der Klägerin nötig sei. Weiter beantrage die Klägerin, dass der Beklagte zu verpflichten sei, die im Gutachten von P.________ genannten Darlehen über CHF 400'000.00 und CHF 14,6 Mio. zu übernehmen. Die CHF 400'000.00 seien in Möbel geflossen. Was mit den CHF 14,6 Mio. passiert sei, entziehe sich der Kenntnis der Klägerin.