Gestützt auf die im Juni 2015 eingereichten Akten gehe hervor, dass sich das Vermögen des Beklagten seit der Aufnahme des Getrenntlebens, mithin seit dem Stichtag, um mehrere Millionen von bisher angeblich ca. CHF 44 Mio. auf neu angeblich ca. CHF 52 Mio. erhöht habe, obwohl der Beklagte seinen Lebensstil und denjenigen der Kinder nicht ver ändert und er darüber hinaus weiterhin in seine Unternehmen investiert habe, um seiner seit Jahren konstruierten AE.________Maschine den Durchbruch auf dem Markt zu verschaffen.