Zudem sei der Beklagte zu verpflichten, die Kreditzinsen aus dem Kreditvertrag vom 24. April 2008 bei der H.________, Stamm-Nr. .________, bis zum Ablauf der Vertragsdauer vollumfänglich zu bezahlen und die Klägerin im Falle eines Regresses der Bank auf sie vollumfänglich schadlos zu halten (Beilage 148 S. 1; Beilage 149 S. 1).