4.1.5 An der Hauptverhandlung beantragte die Klägerin, der Beklagte sei zu verpflichten, ihr eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von insgesamt CHF 7'888'837.00 Zug um Zug mit der Rückübertragung des Eigentums der Liegenschaft F.________ innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen und der Beklagte sei im Weiteren zu verpflichten, die ehelichen Schulden, mithin die Darlehen gegenüber den Gesellschaften in der Höhe von CHF 400'000.00 bzw. CHF 14,6 Mio. zu übernehmen. Die eheliche Liegenschaft F._____