Auf Seiten der Klägerin bestehe ein Vorschlag von insgesamt CHF 14'992'326.00 (CHF 252'326.00 bewegliches Vermögen + CHF 740'000.00 Ersatzforderungen + CHF 14 Mio. Liegenschaft F.________). Die Errungenschaft des Beklagten setze sich aus einem Säule 3a-Konto mit einem Saldo von CHF 49'349.50 und der Liegenschaft O.________ von CHF 22,5 Mio., mithin aus CHF 22'549'349.00 zusammen. In seine Unternehmungen N.________Limited und M.________Limited habe der Beklagte ausschliesslich Eigengut investiert, weshalb die Klägerin nicht an einem Mehrwert der Unternehmungen partizipiere.