Beim Verkaufserlös, welcher in Einrichtungen für die Liegenschaften O.________ geflossen sei, handle es sich um Errungenschaft des Beklagten. Im Jahr 2004 sei sodann die Ferienwohnung der Parteien in Y.________, welche aus Errungenschaftsmitteln finanziert worden sei, für CHF 320'000.00 verkauft worden. Der Verkaufserlös sei wiederum zumindest teilweise in die Liegenschaft O.________ investiert worden. Schliesslich seien eine Liegenschaft in AB.________ für CHF 1,2 Mio. und ein Stück Land in AC.________ für CHF 1,23 Mio. verkauft und als Errungenschaft in die ehelichen Liegenschaften investiert worden.