4.1.3 In der Replik beantragte die Klägerin vom Beklagten eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 8'270'837.00 nach Abzug aller Darlehen und Hypothekarschulden bzw. eventualiter CHF 15'270'837.00 vor Abzug einer allfälligen Rückzahlung von Darlehen an die M.________Limited zuzüglich einer Zahlung von CHF 2,5 Mio. für die Übertragung der ehelichen Liegenschaft F.________ ins Alleineigentum des Beklagten. Wiederum beantragte sie, der Beklagte sei zu verpflichten, alles zu unternehmen, damit der gemeinsam mit der Klägerin am 24. April 2008 aufgenommene Kredit (variable Hypothek) bei der H.________, Stamm-Nr. .