4.1.2 Der Beklagte beantragte in seiner Klageantwort, die Liegenschaft F.________ sei in sein Alleineigentum zu übertragen und er sei zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass die Klägerin aus der Hypothekarhaftung entlassen werde. Darüber hinaus sei die Klägerin zu verpflichten, dem Beklagten aus Güterrecht CHF 124'165.00 zu bezahlen.