Zur Begründung führte die Klägerin aus, per 1. August 2009 habe ihr Vermögen aus einem Privatkonto bei der T.________ mit einem Saldo von CHF 134'670.00, einem Sparkonto bei der T.________ mit einem Vermögen von CHF 100'000.00, einem Sparkonto bei der H.________ mit einem Saldo von CHF 3'997.50 sowie einem Vorsorgekonto bei der T.________ mit einem Wert von CHF 13'659.45 bestanden. Über Eigengut habe sie nicht verfügt; die Liegenschaft F.________ sei ihr lediglich fiduziarisch ins Alleineigentum übertragen worden. Aus Repräsentationsaufgaben in der U.________AG, der V.________GmbH und dem Hotel W.