14. An der Hauptverhandlung vom 23. September 2015 stellten die Parteien die einleitend genannten Rechtsbegehren (Beilagen 148 ff.). 15. Im Anschluss an die Hauptverhandlung vom 23. September 2015 unterbreitete der Referent des Kantonsgerichts Zug den Parteien einen modifizierten Vergleichsvorschlag, welchem der Beklagte unter Vorbehalt diverser Änderungen mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 zustimmte und welchen die Klägerin mit Eingabe vom 21. Oktober 2015 ablehnte. Auch den Gegenvorschlag des Beklagten lehnte die Klägerin mit Schreiben vom 2. November 2015 ab (Beilagen 151–159). Erwägungen