des Beklagten) zu bezahlen; eventualiter sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin aus Güterrecht eine Ausgleichszahlung von mindestens CHF 15'270'837.00 vor Abzug allfälliger Rückzahlung von Darlehen an die M.________Limited (zuzüglich CHF 2,5 Mio. für die Übertragung der Liegenschaft F.________) zu bezahlen (Beilage 110). 10. In seiner Duplik vom 4. November 2014 hielt der Beklagte an seinen bisherigen Anträgen fest, erhöhte jedoch die von der Klägerin geltend gemachte güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 101'489.00 auf CHF 124'165.00 (Beilage 117).