Mit Entscheiden vom 21. Juni 2013 wurden P.________ der Auftrag bezüglich der Begutachtung der beklagtischen Unternehmungen, Q.________ der Auftrag bezüglich der Liegenschaftsbewertungen und R.________ der Auftrag bezüglich der Schätzung des Audi A4 erteilt (Beilage 41–45). Da die Klägerin mit Schreiben vom 6. Juni 2013 ihren Antrag auf Zuteilung der Funk-Kommode zurückgezogen hatte, wurde auf eine Schätzung derselben verzichtet (Beilagen 37 und 45).