8. Mit Entscheiden des Referenten des Kantonsgerichts Zug vom 27. März 2013 wurde der Beklagte aufgefordert, verschiedene Belege einzureichen. Ausserdem wurden gerichtliche Expertisen über den Wert und den jährlichen Ertrag im Sinne von Art. 197 Abs. 2 Ziff. 4 ZGB der L.________Limited, der M.________Limited und der N.________Limited, und über den Verkehrswert der Liegenschaften F.________ und O.________ der Funk-Kommode und des Audi A4 sowie diverse weitere Editionsbegehren angeordnet (Beilagen 19–25).