Beklagter und Widerkläger 1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Eventuell (für den Fall, dass die Klage im Scheidungspunkt gutgeheissen wird): a. Der Beklagte sei zu verurteilen, der Klägerin bis Mai 2018 monatlich vorauszahlbare Unterhaltsbeiträge von CHF 3'000.00 zu leisten. b. Die Liegenschaft F.________ sei in das Alleineigentum des Beklagten zu übertragen. Der Beklagte sei zu verpflichten, dafür zu sorgen, dass die Klägerin aus der Haftung für die auf der Liegenschaft lastende Hypothek .________ entlassen wird. Seite 3/69