_, Stamm-Nr. .________, im Betrag von CHF 2 Mio. auf ihn alleine übertragen wird. 8. Es sei der Beklagte zu verpflichten, die Kreditzinsen aus dem Kreditvertrag vom 24. April 2008 bei der H.________, Stamm-Nr. .________, bis zum Ablauf der Vertragsdauer vollumfänglich zu bezahlen und die Klägerin im Falle eines Regresses der Bank auf sie vollumfänglich schadlos zu halten. 9. Es sei der Antrag der Klägerin, ihr das Fahrzeug der Marke Audi A4 ins Alleineigentum zu übertragen, als gegenstandslos abzuschreiben. 10. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Klägerin auf die Zuteilung der Funk-Kommode verzichtet. 11. Es sei der Klägerin gestützt auf Art.