_ innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen. 5. Es sei der Beklagte zu verpflichten, die ehelichen Schulden, mithin die Darlehen gegenüber den Gesellschaften in der Höhe von CHF 400'000.00 bzw. CHF 14,6 Mio. zu übernehmen. 6. Es sei die eheliche Liegenschaft F.________ ins Alleineigentum des Beklagten zu übertragen und es sei das Grundbuchamt in G.________ gerichtlich anzuweisen, die Eigentumsübertragung vorzunehmen. 7. Es sei der Beklagte zu verpflichten, alles zu unternehmen, damit der gemeinsam mit der Klägerin am 24. April 2008 aufgenommene Kredit (variable Hypothek) bei der H.________, Stamm-Nr. .