{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2016-04-13", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2012-40_2016-04-13.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=72", "Checksum": "0992fcb47073a05a1efe09d2f563e486"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2012 40"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. 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Entsprechende Kosten für ein Hotelzimmer der gehobenen Klasse würden in ganz Europa anfallen. In den Jahren 2007 bis 2009\nhätten die Parteien insgesamt CHF 20'751.00, EUR 128'810.51 und USD 29'455.99 für Ferienreisen ausgegeben, worin auch Auslagen für die Tochter I.________ enthalten sein könnten. Unter Beachtung eines damaligen Euro- und Dollarkurses von 1,5 würden sich gesamthafte Reisekosten von CHF 204'119.99 für die Jahre 2007 bis 2009 ergeben. Die Parteien\nseien jeweils First Class nach New York oder AI.________ geflogen. Die Klägerin schätze\ndie Kosten für einen First Class Flug für die ganze Familie nach AI.________ auf\nCHF 33'856.00. Am 21. Oktober 2008 habe die Klägerin für einen First Class Flug\nCHF 8'832.00 bezahlt. Die Parteien seien mit den Kindern insgesamt sechs Mal in\nAI.________ gewesen. Nach AX.________ (England) habe es keine First Class Flüge gegeben, weshalb der Beklagte jeweils ein Privatflugzeug für CHF 15'000.00 gechartert habe. In\nNew York hätten die Parteien jeweils im Hotel BD.________, in AI.________ im Hotel\nBE.________ residiert. Gemäss Internet koste das günstigste Zimmer im Hotel BD.________\nin New York USD 925.00 pro Nacht, was bei einem aktuellen Umrechnungskurs von\n0,929079 CHF 860.00 ergebe. Das Zimmer im Hotel BE.________ koste ca. SGD 500.00,\nwas bei einem aktuellen Umrechnungskurs von 1.3114 CHF 655.00 ausmache. Der Aufenthalt in New York oder AI.________ habe jeweils mindestens eine Woche gedauert. Die Kosten für sieben Übernachtungen in New York würden sich somit auf CHF 6'020.00, für sieben\nÜbernachtungen im Hotel BE.________ in AI.________ auf CHF 4'585.00 belaufen. Die Hotelkosten für zwei Wochen Ferien in jene Destinationen beliefen sich somit auf min destens\nCHF 10'500.00 bis CHF 12'000.00 für ein Zimmer der eher einfachen Kategorie. Selbstverständlich habe die Klägerin in guten Zeiten nur in Suiten logiert. Die Klägerin sei es sich somit gewohnt, mindestens ein- bis zweimal jährlich Reisen nach New York oder AI.________\nzu machen und First Class zu fliegen und zehn Tage bis zwei Wochen Ferien in jenen Destinationen zu machen. Bereits die Flugkosten für diese Destinationen zweimal pro Jahr müssten auf CHF 17'000.00 veranschlagt werden. Dazu kämen Hotel- und Flugspesen für Städtereisen mehrmals pro Jahr nach AX.________ (England) in der Business Class (anstatt Privatjet). Auch die Kosten für die Verpflegung in guten Restaurants würden dazukommen. Es\nsei davon auszugehen, dass die Klägerin einen Anspruch auf weitere drei Wochen Ferien\npro Jahr in Europa habe, nachdem die Familie 21 Übernachtungen pro Jahr in AX.________\n(England) verbracht habe. Die Klägerin sei mehrmals pro Jahr nach AX.________(England)\ngeflogen. Massgeblich sei, dass sie grundsätzlich die Gelegenheit gehabt habe, drei W ochen\npro Jahr in AX.________(England) zu verbringen. Zusammenfassend könne festgehalten\nwerden, dass der Klägerin mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr zustünden, davon eine\nWoche in den USA, eine Woche in AI.________ oder ähnliches sowie weitere drei Wochen in\nAX.________(England) oder in Europa. Darüber hinaus mache die Klägerin natürlich mehrere Wochen Ferien in den Sportferienwochen in den Ferienhäusern in Y.________ oder\nO.________ geltend, wo sie sich häufig am Wochenende aufgehalten habe. Insgesamt\nwürde sich die Position \"Ferien inkl. Ferienhaus\" wie folgt beziffern (Beilage 15 S. 22 ff. und\n27 ff.; Beilage 149 S. 7 f.):\nSeite 48/69\n\nHotel für zwei Wochen New York/AI.________ o.ä: CHF 12'000.00\nFlugkosten nach New York/AI.________ o.ä. CHF 17'000.00\nHotel für drei Wochen in Europa CHF 12'000.00\nMehrere Flüge in Europa CHF 12'000.00\nFerienwohnungen (Miete) Berner Oberland CHF 20'000.00\nTaschengeld (CHF 500.00 pro Tag), 5 Wochen CHF 17'500.00\nTotal CHF 90'500.00\nPro Monat CHF 7'541.00\n\n"}