{"Signatur": "ZG_UPL_001", "Spider": "XX_Upload", "Datum": "2016-04-13", "PDF": {"Datei": "XX_Upload/ZG_UPL_001_A1-2012-40_2016-04-13.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/docs/view_upload.php?ID=72", "Checksum": "0992fcb47073a05a1efe09d2f563e486"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["A1 2012 40"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Upload "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Upload "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Upload "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kantonsgericht 1. Abteilung"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Scheidung der von den Parteien am tt.mm.1985 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlosse-nen Ehe"}], "ScrapyJob": "446973/75/73", "Zeit UTC": "11.12.2023 12:26:09", "Checksum": "9f707f1a1a177d6a623f1478befb754d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Kantonsgericht 1. Abteilung 13.04.2016 A1 2012 40\nRegeste:\nScheidung der von den Parteien am tt.mm.1985 vor dem Zivilstandsamt E.________ geschlosse-nen Ehe\n\n6.1.2.9 Ferien inklusive Ferienwohnung: Unter dieser Position macht die Klägerin gerundet\nCHF 7'500.00 pro Monat geltend. Sie führt dazu aus, die Parteien hätten seit Beginn der Ehe\neine Ferienwohnung in Y.________ gehabt, in der sie sich an den Wochenenden und in den\nSportferien häufig aufgehalten hätten. Einige Jahre später hätten die Parteien in Y.________\nLand erworben und darauf ein Ferienhaus erstellt. Indem das Ferienhaus sowie die Ferienwohnung in Y.________ nach dem Erbvorbezug nicht mehr den Verhältnissen entsprochen\nhätten, hätten sie im mondänen O.________ ein Chalet gebaut. Es handle sich um ein sehr\nexklusiv ausgestattetes Saanenhaus. Die Klägerin habe sich häufig an den Wochenenden\nund mindestens zwei- bis dreimal pro Jahr eine Woche im Ferienhaus aufgehalten. Die Miete\ndes Hauses werde mit CHF 4'500.00 bis CHF 6'000.00 pro Monat veranschlagt. Sollte man\nder Klägerin für die Wochenenden sowie für mindestens zwei bis vier Ferienwochen in den\nBergen insgesamt zwei Monate pro Jahr zugestehen, so hätte sie heute allein für die Unterkunft mindestens CHF 20'000.00 pro Jahr zu bezahlen, wenn sie die Ferienwohnung bloss\nmonatsweise und nicht das ganze Jahr mieten würde. Für ein angemessenes Ferienhaus in\nBB.________, das die Klägerin immer bewohnen könnte, wären ihr mindestens\nCHF 10'000.00 pro Monat für die Miete zuzugestehen. Darüber hinaus hätten die Parteien im\nSinne einer Residenz eine luxuriöse Wohnung bei der BC.________ in AX.________\nSeite 47/69\n\n"}