reduzierten Unterhaltsbeitrag von CHF 3'987.85 pro Monat zu bezahlen. Beim nachehelichen Unterhalt unterliegen die Parteien somit zu ungefähr gleichen Teilen. Während die Klägerin vom Beklagten eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 1'442'055.20 verlangt, fordert der Beklagte von der Klägerin eine solche von CHF 51'131.00. Im Urteilsspruch wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin aus Güterrecht CHF 781'836.45 zu bezahlen, weshalb der Beklagte somit bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu einem etwas grösseren Teil unterliegt als die Klägerin.