_ monatlich CHF 600.00 zu bezahlen, wurde abgewiesen. Den an sie zu leistenden nachehelichen Unterhaltsbeitrag bezifferte die Klägerin mit CHF 10'400.00 bis zum Eintritt ins AHV-Alter bzw. mit CHF 9'000.00 nach der Pensionierung (unbefristet), wobei der Beklagte beantragte, es sei von der Verpflichtung, einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag leisten zu müssen, abzusehen, eventualiter sei er zu verpflichten, der Klägerin einen Maximalbetrag von CHF 5'055.45 pro Monat, längstens bis zum Erreichen des AHV-Alters der Klägerin, zu bezahlen.