__ Kinderunterhaltsbeiträge in der Höhe der jeweiligen Kinderrenten der 1. und 2. Säule, derzeit CHF 1'154.60, zu bezahlen. Der an F.________ zu bezahlende Unterhaltsbeitrag beträgt ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids CHF 1'822.50 pro Monat und der Antrag der Klägerin, wonach der Beklagte zu verpflichten sei, ihr für die Besuche von F.________ monatlich CHF 600.00 zu bezahlen, wurde abgewiesen.