Mit der pauschalen Behauptung, dass von diesem Konto nur Schulden der Errungenschaft finanziert worden seien und sämtliche Einzahlungen aus Mitteln des Eigenguts des Beklagten und nicht aus dessen Errungenschaft erfolgt seien, kommt der Beklagte seiner Substantiierungslast nicht nach. Dasselbe gilt auch in Bezug auf die Ausführungen zum aufgenommenen Kredit bei der AA.________ in der Höhe von CHF 100'000.00. Es ist nicht nachvollziehbar, was der Beklagte aus diesen Ausführungen ableiten will. Die Klägerin führ t zu Recht aus, dass es an einem Nachweis fehlt, wonach der Kredit bei der AA.